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Schurken & Schergen Regelfrage


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siggi
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BeitragVerfasst am: Do 04 Jul, 2002    Titel: Schurken & Schergen Regelfrage

Hallo, aller miteinander,
neulich, bei Schurken und Schergen hab ich den Überläufer gezogen.
Setzt mein Gegner eine Angriffskarte ein, kann ich sie ihm entwenden
und gegen ihn verwenden.
Nur, was genau ist eine Angriffskarte?
Auf Raubzug und Spion, Schwarzer Ritter oder Feuerteufel konnten wir uns schnell einigen.
Aber Händler? Schließlich bekomme ich ja einen Rohstoff.
Grenzkonflikt? Ich habe hinterher genausoviele Landschaften wie vorher.
Meine Definition war: Alles, wobei mir etwas weggenommen wird, ist ein Angriff.
Wie seht ihr das?
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RedPiranha
Moderator
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BeitragVerfasst am: Do 04 Jul, 2002    Titel:

Hi Siggi, auf der FAQ-Seite des Leinhauses habe ich folgendes gefunden:

Überläufer: Gelten nur die Gebäude als Bedingung, die in der Anleitung stehen, oder wie auf der Karte steht "ein" eigenes Gebäude beim Gegner (z.B. Raubritterburg)? Gilt der Überläufer nur bei den Karten, die in der Anleitung genannt werden oder für alle Angriffskarten des Gegners?

Hier werden wir die Regeln noch erweitern. Die Bedingung ist tatsächlich nur ein Gebäude im gegnerischen Fürstentum, also zählen beispielsweise auch die Raubritterburg oder der Zollverbund. Es muss sich aber um Gebäude handeln, die Piratenflotte reicht nicht aus.
Der Überläufer wirkt gegen alle Angriffskarten. Das sind solche Karten, die mir direkt Rohstoffe, Handkarten oder ausliegende Karten oder aber einen Ausbauplatz wegnehmen. Beispiele sind, neben den in der Anleitung genannten, der Spion, die Zwangsumsiedlung oder auch die Gilde der Diebe. Gebäude können aber mit dem Überläufer nur abgewehrt und übernommen werden, wenn man ihre Kosten selbst bezahlen und die Karte beim Gegner auslegen kann. Sonst hat man eben Pech gehabt.
Bei der Definition der Angriffskarten gibt es natürlich Grenzfälle. Die Wegelagerer z. B. verhindern das Nachziehen von Karten, nehmen mir aber direkt keine weg. Es ist also keine Angriffskarte. Genauso sorgt der Zehnthof unter Umständen dafür, dass mir Rohstoffe entgehen. Sie werden mir aber nicht geraubt, also ist auch dies keine Angriffskarte. Darüber hinaus sind alle Karten, die als direkte Reaktion auf eine Karte gespielt werden, keine Angriffskarten (Ablasshandel, Überläufer...). Im Zweifel würde ich den Begriff Angriff ziemlich eng ansetzen.

Kann der Überläufer auch gegen den Ablaßhandel und anders herum gespielt werden?

Der Ablasshandel ist keine Angriffskarte, sondern liefert nur einen gewissen Ausgleich. Daher kann der Überläufer nicht gegen ihn gespielt werden. Entsprechend kann der Ablaßhandel auch nicht gegen den Überläufer gespielt werden, da er eine Schutzkarte ist.
Ganz allgemein würde ich sagen, dass Aktionskarten des Spielers, der gerade nicht an der Reihe ist, keine Angriffskarten sein können.

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siggi
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BeitragVerfasst am: Mi 09 Okt, 2002    Titel:

Nach Monaten, endlich eine Reaktion von mir.
Erstmal Danke für den Hinweis auf die FAQ vom Leinhaus. Die kannte ich noch nicht.
Nachdem ich ewig kein S&S mehr gespielt habe (schließlich muss ich mich ja auf Essen vorbereiten ), kam mir jetzt (mit freundlicher Unterstützung meines Sparring-Partners) folgende Frage:
Ich kann ein "Angriffs-Gebäude" wie z.B. Raubritterburg nur mit dem Überläufer entwenden, wenn ich die notwendigen Rohstoffe habe. Okay.
Muss ich noch andere Voraussetzungen erfüllen?
Wie ist es z.B. mit der Gesandschaft? Muss ich selber auch ein Rathaus haben?
Oder mit dem Handelsmonopol? Brauche ich einen eigenen Handelskontor?
Mein Vorschlag an der Stelle ist, dass bei Bauten die Rohstoffe vorhanden sein müssen, aber andere Bedingungskarten nicht da sein müssen.
Gibt es Gegenvorschläge?
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RedPiranha
Moderator
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BeitragVerfasst am: Mi 09 Okt, 2002    Titel:

Gemäß der oben zitierten FAQ muß man das Gebäude beim Mitspieler bauen können. Um eine Gesandschaft bauen zu können muß ich aber ein Rathaus haben. Andererseits ist die Gesandtschaft gemäß obiger Regel keine Angriffskarte, denn mir wird ja direkt nix wegegenommen, ich muß dem Mitspieler nur die Karten zeigen, die ich nachziehe. Von daher denke ich, dass die Gesandschaft nicht vom Überläufer übernommen werden kann.

Beim Handelsmonopol würde ich das so interpretieren, dass man sie auch nur einsetzen kann wenn man die Bedingung erfüllt. In der Regel zum Überläufer steht aber, dass man die Karte auch auf den Ablagestapel legen kann, dass würde für mich bedeuten, dass ich wenn ich das Handelsmonopol nicht einsetezen kann weil ich die Bedingung nicht erfülle und/oder weil es sich nicht lohnt weil der Mitspieler keine 3 gleichen Rohsteoffe hat, dann kann ich sie auf den Ablagestapel legen. Da in der Regel aber steht, dass ich sie sofort einsetzen kann, würde das auch bedeuten, dass ich sie erst mal auf den Hand nehmen kann und erst dann einsetze wenn es sich lohnt und/oder ich die Bedingung erfüllen kann.

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siggi
Baumeister
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BeitragVerfasst am: Do 10 Okt, 2002    Titel:

Au weia, jetzt werde ich kleinlich.
Gemäß der FAQ ist eine Angriffskarte eine Karte, "die mir direkt [...] einen Ausbauplatz wegnehmen" kann. Darunter fällt auch die Gesandschaft, weil sie mir ja einen Ausbauplatz klaut.
Das mit dem Ablagestapel finde ich okay, allerdings bin ich der Meinung, dass du die gegnerische Karte entweder _sofort_ einsetzt oder unter den Ablagestapel legst.
Bunkern ist nicht erlaubt.
Obwohl es natürlich schön wäre, die Gewürzkarawane nach hinten losgehen zu lassen, aber das geht dann eben nicht.
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RedPiranha
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BeitragVerfasst am: Do 10 Okt, 2002    Titel:

ok, du hast Recht bzgl. der Gesandtschaft, manchmal sollte man einen Satz bis zum Ende lesen. Was das "sofort" betrifft bin ich mir nicht ganz sicher, denn mir ist nicht klar ob das "können" sich nur auf das "abnehmen" oder auch auf das "sofort einsetzen" bezieht.
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