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Livermore Baumeister

Anmeldedatum: 14.07.2001 Beiträge: 479 Wohnort: Fürth
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Verfasst am: Sa 23 März, 2002 Titel: Regelfrage: Konflikt+Kirchenbann |
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Hallo,
bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß man die 2 Konfliktkarten unter einen Kirchenbann des Gegners schieben kann. Von 2 Mitspielern erhielt ich den "Hinwei" daß dies nicht rechtens ist. Weiß es jemand wirklich?
Dankeschön
Livingston |
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BilboBaggins Moderator


Anmeldedatum: 22.06.2001 Beiträge: 2139 Wohnort: Hannover / Soltau, Niedersachsen, Deutschland
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Verfasst am: Sa 23 März, 2002 Titel: |
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hi livingston,
die FAQ sagt folgendes darüber:
21. Kirchenbann (2x)
- Sperrt einen Kartenstapel.
- Der Kartenstapel (Ausbau- oder Ablagestapel), auf den Sie diesen "Kirchenbann" legen, ist für den Gegner gesperrt. Sie selbst haben im erweiterten Grundspiel weiterhin Zugriff auf diesen Stapel.
- Im Turnierspiel legen Sie diese Karte auf einen persönlichen Ausbau- oder Ablagestapel des Gegners (auf den Sie natürlich keinen Zugriff haben).
- Wird der Kirchenbann auf einen Ablagestapel gelegt, so verhindert der Kirchenbann natürlich nicht das Ablegen von Karten, sondern nur das Zurückholen von Karten aus dem Ablagestapel. Müssen Karten abgelegt werden, solange der Ablagestapel gesperrt ist, so werden diese Karten unter den Kirchenbann gelegt.
-Ihr Gegner muss drei Gold abgeben (an die "Kasse", nicht an Sie), um den "Kirchenbann" wieder zu entfernen.
- Diese Karte dürfen Sie nur spielen, wenn Sie eine Kirche oder Kathedrale in Ihrem Fürstentum liegen haben.
-Die Sperre durch den "Kirchenbann" bezieht sich nur auf den Zugriff, d.h. der Gegner darf von diesem Stapel keine Karte "nehmen", wohl aber Karten in diesen Stapel "legen".
- Der gesperrte Stapel ist von einer "Inquisition" (R&H) nicht betroffen, d.h. er bleibt gesperrt.
- Ein durch 3 Goldstücke entfernter Kirchenbann kommt (im Turnierspiel) unter den Ablagestapel des Spielers, der ihn ausgespielt hat.
- Ein Kirchenbann darf nicht auf den Ressourcenstapel (Siedlungen, Städte, Straßen u.s.w.) gelegt werden.
tja...
Die Sperre durch den "Kirchenbann" bezieht sich nur auf den Zugriff, d.h. der Gegner darf von diesem Stapel keine Karte "nehmen", wohl aber Karten in diesen Stapel "legen".
das bezieht sich zwar nicht genau auf die von dir angesprochene situation, kommt der aber doch recht nahe... doch wie es nun tatsächlich ist...atan?! *g* _________________ www.APPD.de
Holt Deutschland aus der Krise- gebt der APPD Eure Stimme!
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Peter Gustav Bartschat Encyclopaedia Catanica


Anmeldedatum: 06.05.2001 Beiträge: 2873 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: Sa 23 März, 2002 Titel: |
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Was für Konflikt-Karten meinst du denn genau, lieber Livingston? Ich sehe da jetzt zwei Möglichkeiten?
I. Die blaue Karte Konlikt kann als Ereigniskarte ja weder auf einem Ausbau- noch auf einem Ablage-Stapel liegen, sie kann also überhaupt nicht unter einen Kirchenbann geschoben werden, weil man mit dem Kirchenbann nicht auf den Ereigniskarten-Stapel zugreifen kann.
II. Oder meinst du mit den zwei Konfliktkarten die beiden Karten, die der Besitzer der Rittermacht einem Gegner aus der Hand ziehen und unter einen von dessen Stapeln schieben darf, wenn das Ereignis Konflikt eingetreten ist?
Die Regelauslegung in den FAQ besagt eindeutig, dass durch den Kirchenbann nur das Entfernen von Karten vom gebannten Stapel verhindert wird, nicht das Hinzufügen weiterer Karten. Also hat der Kirchenbann keine Auswirkungen auf diesen Vorgang; es ist also durchaus möglich, sie auch unter einen gebannten gegnerischen Stapel zu schieben.
Wäre diese Entscheidung nicht möglich, müsste sie im Regeltext oder in den FAQ ausdrücklich untersagt sein, da man aus dem vorliegenden Text kein Verbot einer solchen Entscheidung ableiten kann. _________________ ENCYCLOPÆDIA CATANICA: Die Regeln der Siedler von Catan |
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BilboBaggins Moderator


Anmeldedatum: 22.06.2001 Beiträge: 2139 Wohnort: Hannover / Soltau, Niedersachsen, Deutschland
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Verfasst am: Sa 23 März, 2002 Titel: |
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@gustav:
ich bin mir ziemlich sicher, daß es um den 2. fall geht. *g*
...und so, wie du es beschreibst...das hört sich mal wieder logisch an, danke. hmmm...bei einer dermaßen dicken FAQ lasse ich mich doch sehr schnell dazu verleiten, hinter alles, was nicht explizit in ihr erwähnt wird ein fragezeichen zu setzen. _________________ www.APPD.de
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Lorien Händler

Anmeldedatum: 10.02.2002 Beiträge: 211 Wohnort: Mülheim/Ruhr
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Verfasst am: Sa 23 März, 2002 Titel: |
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Diese Regelauslegung ist absolut korrekt. Unterschieben von Karten erlaubt, Entnahme von Karten aus einem gebannten Stapel verboten.
Allerdings gab es glaube ich Überlegungen einen gebannten Stapel als "komplett tabu" anzusehen. Da muss man mal die weiteren Regelveränderungen abwarten... |
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Livermore Baumeister

Anmeldedatum: 14.07.2001 Beiträge: 479 Wohnort: Fürth
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Verfasst am: Sa 23 März, 2002 Titel: Dankeschön |
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Danke Bilbo, Gustav und Lorien.
Ja ich meinte - natürlich - die per Konflikt entwendeten Handkarten des Gegners welche ich dann unter einen gebannten Stapel geschoben habe.
Beide betroffenen Gegner waren der Meinung dies wäre Regelwidrig. Ich kann mich dunkel erinnern, daß meine Frau und ich zu "Beginn" (Januar 99) dachten, beim Kirchenbannstapel dürfe "nix rein und nix raus" wie es damals -ähnlich- in der Regel hies
Ich werde also weiterhin die Konfliktkarten fleißig unter den gebannten Stapeln schieben. Erscheint mir eine hervorragende Uni-Bremse zu sein
HabedieEhre
Livingston |
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BilboBaggins Moderator


Anmeldedatum: 22.06.2001 Beiträge: 2139 Wohnort: Hannover / Soltau, Niedersachsen, Deutschland
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Verfasst am: Sa 23 März, 2002 Titel: |
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es ist wahrlich eine hervorragende uni-bremse.
(psst...nicht an onkeltom weitererzählen... *g*) _________________ www.APPD.de
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