D. DAS (alte) KARTENSPIEL » 2. Kartenspielverfassung (Grundregeln des Kartenspiels) » Klassifikationen » Gebäude
Darf man Gebäude abreißen?
Wenn ja, nach was für einem Regelwerk muß man dabei vorgehen ( z.B.: Kosten, Strafen, Aktionen etc.)?
Hier muss man zwischen dem Basis-/Grundspiel sowie dem Erw. Grundspiel und Turnierspiel unterscheiden.
Im Basisspiel dürfen Gebäude und Einheiten (noch) nicht abgerissen werden.*
Im Erw. Grundspiel und Turnierspiel dürfen eigene Gebäude, Einheiten, Zauberbücher und Zauberer abgerissen werden. Dabei ist es egal ob sich diese im eigenen oder fremden Fürstentum befinden. Fremde Gebäude im eigenen Fürstentum dürfen nicht abgerissen werden.
Kosten oder Strafen fallen hierfür nicht an. Die Baukosten werden aber auch nicht erstattet.
Die abgerissenen Karten kommen entweder auf die gemeinsame (im Erw. Grundspiel) oder eigene Ablage (im Turnierspiel), wo auch die ausgespielten Aktionskarten, bezirzte Ritter und gekaperte Flotten abgelegt werden bzw. werden wenn es sich um die speziell ausliegenden Karten des Themensets handelt wieder offen ausgelegt.
Reaktivieren kann man sie im Fall der speziell ausliegenden Karten wenn man die Baukosten erneut bezahlt.
Es gibt zudem spezielle Karte mit denen man sie auch wieder auf die Hand bekommen kann, dies sind:
- Sigismund der Seeheld für Handelsflotten im Erw. Grundspiel mit B&H oder im Turnierspiel
- Alte Wissenschaften für Einheiten des Mitspielers im Turnierspiel oder gemeinsam abgelegte Einheiten im Grundspiel mit B&H
- Diplomat für alle gemeinsam abgelegten Karten im Grundspiel mit P&I und alle eigene Karten im Turnierspiel.
- Palast beim Ereignis "Erfolgreiches Jahr" für alle gemeinsam abgelegten Karten im Grundspiel mit R&H und alle eigene Karten im Turnierspiel.
Anmerkung: * Auch für das Basisspiel ist eine Regeländerung geplant, die das Abreißen von Einheiten und Gebäuden erlaubt.
Letzte Änderung des Artikels: 2011-01-14 10:48
Verfasser des Artikels: Dr. Reiner Düren
Artikel ausdrucken
Artikel weiterempfehlen
Als PDF-Datei anzeigen
als XML-Datei exportieren
Kommentieren von diesen Artikel nicht möglich




