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Kann man den Stein der Weisen verpfänden?
Erhält man Zauberkraft zurück, wenn man den Stein der Weisen verpfändet?
Kurze Antwort für Pragmatiker:
Verpfänden: Ja.
Zauberkraft zurück: Nein.
Lange Antwort für Adepten:
Wo könnte man die Zauberkräfte – gesetzt den Fall, man bekäme sie zurück – denn unterbringen?
"Auf den Zauberern!", sagen Sie?
Die FAQ zum Pfandleiher auf der Catan-Seite von Kosmos besagt:
- Die Rohstoffe, die Sie zurückerhalten (alle - bis auf einen), müssen Sie in Ihren Landschaften unterbringen.
Es gibt im Kartenspiel keine Landschaft, die Zauberkräfte erwirtschaftet. Auf Zauberer darf man die Zauberkräfte nicht übertragen. Also kann man die Zauberkräfte, die durch die Beleihung des Steins der Weisen "frei gesetzt" werden, nirgendwo unterbringen ... und somit sind sie verloren.
Letzte Änderung des Artikels: 2005-11-09 16:21
Verfasser des Artikels: Peter Gustav Bartschat
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Kommentar von Klaus Teuber (2038-01-19 04:14:07):
Thematisch ist die Verpfändung des Steins der Weisen unsinnig, regeltechnisch allerdings möglich. Die Baukosten betragen 3 Gold: 2 Gold bekäme man mit dem Pfandleiher zurück, die Zauberkraft jedoch nicht, da die Zauberkraft dem Bau nur die Magie verleiht. Zudem ist der Pfandleiher ein Muggel und kann keine Zauberkraft be- oder verleihen.




