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Ist ein Dreieckshandel regelkonform?

Mitspieler dürfen ja nur mit dem Spieler tauschen, der an der Reihe ist. Die Mitspieler dürfen nicht untereinander tauschen. Ist denn ein "Dreieckshandel" erlaubt, bei dem der Spieler an der Reihe nur teilweise beteiligt ist?

Folgende Situation:
A ist am Zug. Er braucht Erz und würde dafür Holz hergeben.
B braucht Holz, kann aber nur Getreide geben.
C hat Erz, braucht aber dringend Getreide.
Der Dreieckhandel ist jetzt:
A bekommt von C ein Erz und gibt B ein Holz und B gibt C ein Getreide.
Der Handel zwischen B und C ist nur ein Nebenprodukt des Handels von A, ohne den dieser nicht möglich wäre, und die Handelsbedingungen sind ja frei vereinbar.
Ist ein solcher Handel also erlaubt?


Kurze Antwort für Pragmatiker:
Nein.

Lange Antwort für Adepten:
Dieser Dreieckshandel ist nicht nur unzulässig, er sogar völlig unnötig, da die erforderlichen Tauschgeschäfte in dieser Situation mit Leichtigkeit völlig regelkonform abzuwickeln sind:
Es dürfen sich ja alle miteinander unterhalten, es dürfen nur nicht die Rohstoffe zwischen zwei Spielern getauscht werden, die nicht an der Reihe sind (denn erst das ist ein Handel).

Nachdem A, B und C sich über die jeweiligen Wünsche und Angebote einig sind, wird wie folgt verfahren:

- A und B tauschen Holz gegen Getreide
- A und C tauschen Getreide gegen Erz

Es gibt also zwei Handels-Aktionen, an beiden ist der Spieler beteiligt, der an der Reihe ist - so leicht ist regelkonformes Spielen!

Bonus-Information, obwohl Sie gar nicht danach gefragt hatten:
Situationen wie die oben geschilderte kommen zwischen erfahrenen Spielern gar nicht so selten vor. Da die Regeln nicht ausdrücklich verlangen, dass man immer die Wahrheit sagen muss, hat sich so etwas wie eine "Desinformationstaktik" heraus gebildet. In unserem Beispiel würde das bedeuten: C verspricht A, ihm Erz für Getreide zu geben, nachdem A von B ein Holz bekommen hat. Sobald der erste Tausch vollzogen ist, widerruft C seine Zusage und lässt A auf dem unnützen Getreide sitzen.
Der Autor dieser Zeilen geht davon aus, dass ein Ehrenmann seine Zusagen einhält, auch wenn er nicht per Gesetz oder Regel dazu gezwungen ist. Es sei aber an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche "Desinformation" kein Regelverstoß ist. Hier treffe jeder für sich persönlich die Entscheidung, an der er sich messen lassen möchte.

Letzte Änderung des Artikels: 2005-11-07 20:50
Verfasser des Artikels: Peter Gustav Bartschat

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