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Welche Ausbauten darf ich kostenlos errichten?

Achtung: Dieser Eintrag behandelt die Situation im alten Kartenspiel. Wenn Sie die Situation bei den Fürsten interessiert, schauen Sie bitte hier rein: >klick<

Die folgenden Gebäude dürfen Sie immer kostenlos bauen, sie haben aber alle ein in Klammern dahinter stehendes Gebäude als Bedingung:

  • Färberei (Handelskontor)
  • Kolonialstützpunkt (Hafen)
  • Kunstschmiede (Handelskontor)
  • Naturalienspeicher (Handelskontor)
  • Residenzen der Handelsherren (Hafen)
  • Schatzkammer (Handelskontor)
  • Schnapsbrennerei (Handelskontor)

Die folgenden Ritter-Einheiten dürfen Sie kostenlos bauen, wenn Sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen:
  • Siegfried Ohneland (1 Burg)
  • Hagen der Unheimliche, Konrad der Flinke und Richard der Rächer (2 Burgen oder eine Burg und eine Residenz des Münzhandelsherren, die auf 3 Münzen gedreht ist)
  • Sven der Handelsritter (2 Burgen oder eine Residenz des Münzhandelsherren, die auf 3 Münzen gedreht ist)
  • Lothar der Säufer und Walther der Sänger (Residenz des Münzhandelsherren, die auf 3 Münzen gedreht ist)
  • Bodo der Friedfertige, Johanna die Kriegerin, Pippin der Kurze und Walther der Wüterich, (1 Burg und eine Residenz des Münzhandelsherren, die auf 3 Münzen gedreht ist))
  • Falk der Schöne, Götz Eisenfaust, Ingo der Geschickte, Karl der Mächtige, Otto der Berserker und Roland der Hammer (2 Burgen und eine Residenz des Münzhandelsherren, die auf 3 Münzen gedreht ist)


Ferner dürfen Sie alle Zauberbücher und die Metropole kostenlos auslegen.
Erstere erfordern allerdings den vorherigen Bau einer Zitadelle, letztere das Vorhandensein einer Kirche oder eines Rathauses in der betreffenden Stadt.

Zudem kann jeder Spieler im Erweiteren Grundspiel mit K&W zu Spielbeginn eine Volkssstimmung kostenlos auslegen. Im Turnierspiel muss man sie in sein Deck intregrieren und kann sie als aktiver Spieler kostenlos auslegen.

Bonus-Information, obwohl Sie gar nicht danach gefragt hatten:
Vor der Kartenspiel-Reform 2003 durften auch Kanonen kostenlos ausgelegt werden wenn zwei Burgen vorhanden waren. Diese Vergünstigung ist mit der Reform weggefallen.

Letzte Änderung des Artikels: 2011-01-13 10:22
Verfasser des Artikels: Dr. Reiner Düren

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