D. DAS (alte) KARTENSPIEL » 2. Kartenspielverfassung (Grundregeln des Kartenspiels) » Ausspielen einer Karte
Was genau bedeutet es, eine Karte zu "spielen"?
Eigentlich ein läppische Frage, nicht wahr, weil man instinktiv das Gefühl hat, zu wissen, was das bedeutet?
Und doch lohnt es sich, in der Komplexität des Catanischen Regelwerkes einen Gedanken für die Definition aufzuwenden, weil es hier ein bisschen komplizierter ist, als einfach nur den Kreuz-Buben auf das Herz-As seines Gegners zu donnern.
Das Regelheft zum Grund-Kartenspiel gibt uns bereits eine klare Definition, deren Konsequenzen man allerdings bisweilen erst begreift, wenn man so viele Karten kennt, dass man an den Text der Grundregel schon fast nicht mehr denkt:
"Ist ein Spieler an der Reihe, kann er eine oder mehrere Aktionskarten spielen."
(Quelle: Regelheft zum Basis-Kartenspiel, Seite 11, linke Spalte, Ausgabe Sommer 2004*)
Und da haben wir den Salat, respektive die Lage des Hasen im Pfeffer: Spielen und die Anweisungen befolgen sind nämlich zwei verschiedene Dinge, und das so harmlos aussehende kleine "sofort", durch das sie scheinbar zu einer untrennbaren Einheit werden, kann durch die Wirkungen andere Karten durchaus aufgehoben werden.
Wenn eine Karte also gespielt wird, dann legt man sie zunächst offen auf den Tisch – und damit ist das "Spielen" schon komplett erledigt. In welchem Umfang und von wem die Anweisungen auf der Karte dann befolgt werden, das kann von verschiedenen Faktoren abhängen.
Hier nur zwei Beispiele dazu:
- Der Bischofssitz liefert seinem Besitzer ein Gold, nachdem der Gegner eine Aktionskarte spielt, aber bevor sie wirkt. Im Falle von Karten, die das Entwenden von Rohstoffen erlauben, wird dieses Gold somit ausgezahlt, bevor die Rohstoffe weggenommen werden. Das gelieferte Gold kann also ebenfalls weggenommen werden (was eine Hochzeit im Unterschied zu unserer Erfahrung aus dem Alltag fast zu einer lukrativen Einkommensquelle machen kann).
- Ein Zauberveto verhindert nicht das Spielen einer Karte, sondern nur deren Wirkung. In Situationen, in denen ein Spieler nur eine Karte spielen kann (bei Schutz-Aktionen, die man während des Zuges des Gegners einsetzt, etwa), gilt diese Karte als gespielt, auch wenn sie ihre Wirkung nicht entfalten konnte. (Ein kleiner Trost ist immerhin, dass man in diesem Sonderfall die Karte nicht auf die Ablage, sondern zu den Ausbaustapeln legen darf.)
Die verschiedenen Generationen der Kartenspielregel sind in ihrer Wortwahl nicht immer ganz konsequent, weil in älteren Auflagen auch vom "Einsetzen" und "Ausspielen" einer Karte die Rede ist, während es in den aktuelleren Auflagen meist "Spielen" heißt – aber schließlich (und vermutlich zum Glück) ist die Regel nicht von und für Juristen geschrieben worden, sondern von einem Spieler für andere Spieler. Und ob wir jemals diese hübsche FAQ-Seite hätten erstellen dürfen, wenn alles jedem und jederzeit klar wäre!
* In früheren Ausgaben war auch von "ausspielen" die Rede.
Letzte Änderung des Artikels: 2005-11-02 20:29
Verfasser des Artikels: Peter Gustav Bartschat
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